...oder auch Jugendgerichtshilfe ist ein Angebot für Jugendliche und Heranwachsende (14-20- jährige)
Die Jugengerichtshilfe ....
- wird von Sozialarbeiter/innen und Pädagog/innen geleistet
- ist erste Anlaufstelle bei Verdacht einer Straftat
- berät und klärt in der Drucksituation
- informiert über das Strafverfahren und seine Folgen
- berät und betreut vor, während und nach dem Strafverfahren
- vermittelt weitergehende Beratungsangebote und unterstützende Hilfen
- erarbeitet gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten
- ist Ansprechpartner auch für Eltern und Freunde
- hat im Gerichtsverfahren ein Mitspracherecht
Ansprechpartner:
Fachbereich Soziale Dienste
-Jugendhilfe in Strafsachen-
Haus4, Etage 5
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg
Hotline:
06172/999-5717 Frau Ament
06172/999-5718 Frau Schleicher
06172/999.5728 Herr Schlöffel
06172/999.5738 Herr Gilbert
Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine außergerichtliche Regelung und Konfliktschlichtung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder Strafverfahrens.
Geschädigte können durch eine außergerichtliche Konfliktschlichtung Wiedergutmachung, Schmerzensgeld erhalten, reden, fragen, Ärger loswerden, dem Beschuldigten die Folgen der Tat deutlich machen, Energie und Kosten für langwierige Zivilprozesse vermeiden und vor allem: nicht in der passiven Zeugenrolle verharren, sondern den Verlauf und die Inhalte des Verfahrens aktiv mitbestimmen.
Beschuldigte können im TOA "reinen Tisch" machen, die Verantwortung für die Strafsache übernehmen, zeigen dass sie die Gefühle des Geschädigten ernst nehmen, Wiedergutmachung leisten und ggf. Strafmilderung erhalten.
Über die Eignung und Durchführung eines TOAs entscheiden die Vermittler im Vorfeld im Rahmen eines internen Fachgesprächs. In getrennten Vorgesprächen wird abgeklärt, wie und ob eine Konfliktschlichtung vonstatten gehen kann. In weiteren gemeinsamen Gesprächen versuchen die Beteiligten eine Lösing zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Abschließend treffen Geschädigte und Beschuldigte darüber eine Vereinbarung.
Die Justiz wird vom Vermittler über das Ergebnis der Vermittlung schriftlich informiert.
Die Vermittlung ist freiwillig und kostenfrei.
Ergebnisse eines erfolgreichen TOAs können: Tataufarbeitung, Konfliktregelung, Entschuldigung, matrielle Vereinbarung, immaterielle Verienbarung sein.
Ansprechpartner:
Fachbereich Soziale Dienste
-Täter-Opfer-Ausgleich-
Haus 4, Etage 5
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg
Frau Schleicher, Fon 06172/999-5718
Herr Schlöffel
Fon 06172/999-5728