Erziehungsbeauftragung

Einfach länger ausgehen!

Liebe Jugendliche,

das neue Jugendschutzgesetz macht´s seit dem 01.04.2003 möglich:
Lasst Euch für den Besuch in der Disco oder im Kino von einer volljährigen Person begleiten und schon sind manche Alters- und Zeitbeschränkungen ganz legal aufgehoben.
Im Klartext heisst das:
Eure Eltern oder Vormund können z.B. mit Euren älteren Geschwistern, Freunden oder Verwandten, die mindestens18 Jahre alt sein müssen, vereinbaren, dass sie Euch in die Disco oder ins Kino begleiten und die Aufsicht für Euch verantwortungsvoll übernehmen.
Eure Begleitperson ist für diese Zeit dann Euer / Eure „Erziehungsbeauftragte".
Diese Vereinbarung kann man zwar auch mündlich treffen, viel einfacher und auch für Türsteher besser nachvollziehbar ist aber eine schriftliche Vereinbarung.
Dazu müsst Ihr nur nebenstehendes Formular ausfüllen (Beispiel; es gibt kein vorgeschriebenes Formular), unterschreiben lassen und zusammen mit Euren Ausweisen (am besten auch die Ausweiskopie des Elternteils, welches unterschrieben hat) dabei haben.
 
Liebe Eltern & Sorgeberechtigte,

versichern Sie sich mit dem schriftlichen Erziehungsauftrag, dass Ihr Kind in „guten Händen" ist, wenn es am Wochenende bis spät in die Nacht unterwegs sein möchte.
Erteilen Sie den Erziehungsauftrag also nur an Personen, denen Sie sicher vertrauen! Achten Sie darauf, dass die Heimfahrt Ihres Kindes sicher gewährleistet ist und der/die Begleiter/in an diesem Abend keinen Alkohol oder Drogen konsumiert.
Bleiben Sie für Rückfragen telefonisch erreichbar! Achtung! Einmal ausgefüllt ist noch kein Freibrief für immer! Jedes Mal muss ein neuer Auftrag erteilt werden
In Begleitung eines/einer Erziehungsbeauftragten dürfen:
  • Kinder und Jugendliche unter 16 ohne gesetzliches Zeitlimit Gaststätten, Discotheken oder andere öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen
  • Jugendliche ab 16 länger als bis 24 Uhr ausgehen
  • Kinder unter 14 länger als bis 20Uhr ins Kino
  • Jugendliche unter 16 länger als bis 22 Uhr ins Kino
  • Jugendliche ab 16 länger als bis 24 Uhr ins Kino.

Die Altersfreigaben für Filme gelten weiterhin!!!

Und daran ändert sich auch mit Erziehungsbeauftragten
nichts:
  • Alkohol darf nur an Jugendliche ab 16 Jahren ausgegeben werden!
  • Hochprozentiges oder Alkopops gibt´s nur für Volljährige!
  • Abgabe und Konsum von Tabakwaren sind nur Volljährigen gestattet.