Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
Mit der Juleica gibt es verschiedene Vergünstigungen.
Bei einer BahnCard-Bestellung in Verbindung mit einer hessischen Juleica wird deren Erwerb durch eine Förderung des Landes in Höhe von 25 Euro vergünstigt.
Weitere Infos zu Vergünstigungen findet ihr im Internet unter www.juleica.de.
Weitere Fragen zur Juleica könnt ihr auch an den Hessischen Jugendring richten:
Schiersteiner Str. 31-33
65187 Wiesbaden
Fon 0611/990830